Service public JA – aber nicht auf Kosten der Arbeitnehmenden!

Medienmitteilung vom 21. August 2018

Gewerkschaften bekämpfen nicht den Service public – sondern wollen Sicherheiten, dass dieser für das Universitätsspital Nordwestschweiz nicht auf Kosten der Arbeitnehmenden erhalten und gefördert wird.
Die Vorlage Universitätsspital Nordwestschweiz kommt im Verlauf der nächsten drei Wochen in die Kantonsparlamente. Da stellt sich den beiden kantonalen Gewerkschaftsbünden Basel-Stadt (BGB) und Baselland (GBBL) doch die Frage, wie weit die GAV Verhandlungen gediehen sind.
Gemäss einer heute erhaltenen Medienmitteilung der Berufsverbände und Gewerkschaften laufen die Verhandlungen aus verschiedenen Gründen harzig. Für den BGB und den GBBL hat aber der arbeitsrechtliche Schutz, für die positive Beurteilung der Fusion, absolute Priorität. Das Personal im Gesundheitsbereich steht nebst der fordernden Arbeit schon lange unter einem riesigen Spardruck. Die Befürworter der Fusion propagieren eine deutliche Dämpfung des Kostenwachstums – wo denn? 
Auf der einen Seite steht der Synergieeffekt von 70 Mio Einsparungen. Zieht man den Anteil Personalaufwand am Gesamtaufwand in Betracht, entfallen 50 Millionen Einsparnisse auf die Personalkosten!
Auf der anderen Seite stehen die Fusionskosten – dies ist nach wie vor die grosse Unbekannte in der Geschichte.

BGB und GBBL erwarten von den Verantwortlichen, dass die Unsicherheiten für das Personal, wie GAV, Pensionskasse, keine fussionsbedingten Entlassungen vor der geplanten Volksabstimmung von kommenden Februar 2019 zufriedenstellend geregelt sind.

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