Einladung zum Podium / Donnerstag, 15. März 2012
Nachdem das Bezirksgericht Arlesheim im Fall Stöcklin Logistik AG den Grenzgängern Recht gegeben hat und einseitige Lohnsenkungen für Arbeitnehmende aufgrund des Wohnorts als indirekt diskriminierend bezeichnet hatte, müssen nun Firmen wie Jaquet AG ihre Lohnsenkungen für Grenzgänger zurücknehmen? Oder sind sie zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der Schweiz nötig und gerechfertigt?