Sorge tragen zu den Hebammen

Per Mail hat der Gewerkschaftsbund Baselland den Landrat aufgefordert, sich in der Landratssitzung von Morgen Donnerstag, 17.11.2016, für faire Arbeitsbedingungen der freischaffenden Hebammen einzusetzen.

Sehr geehrte Damen und Herren
Sie entscheiden am Donnerstag, 17. November 2016, ob das Wartegeld für die freiberuflichen Hebammen in Zukunft vom Kanton bezahlt wird. Der Gewerkschaftsbund Baselland (GBBL) stützt den Entscheid der VGK und deren Argumentation, dass die Bezahlung des Wartegeldes nicht mehr von den Gemeinden, sondern vom Kanton übernommen wird.
Die Tatsache, dass der Regierungsrat das Wartegeld zukünftig kürzen will, lehnt der GBBL aber vehement ab. Es ist uns bewusst, dass diese fragwürdige  Kürzung grundsätzlich in der Kompetenz des Regierungsrats liegt. Der GBBL ruft Sie aber auf, die Regierung in der Debatte um die Übernahme des Wartegeldes durch den Kanton, für die immens bedeutungsvolle Arbeit der Hebammen zu sensibilisieren. Der GBBL ist klar der Auffassung, dass die Hebammen für werdende Mütter (und Väter) vor, während und nach der Geburt eine sehr wertvolle  und äusserst wichtige Arbeit leisten, damit tragen diese Hebammen auch eine ausserordentliche Verantwortung in ihrer Tätigkeit. Eine Kürzung dieser Beiträge ist dementsprechend auch das falsche Signal und gesellschaftspolitisch verantwortungslos. 
Die Begründung des Regierungsrats, dass der Kanton Basellandschaft die schweizweit höchste Inkonvenienzentschädigung bezahlt, ist in den Augen des GBBL das wohl schlechteste Argument. Ansonsten müsste der Baselbieter Regierungsrat auch über seine Löhne diskutieren - denn diese sind auch schweizweit im oberen Segment, ohne Spesenentschädigungen. 
In einer Diskussion um eine angemessene Entschädigung sollte der Focus auf Verhältnismässigkeit und Wichtigkeit der erbrachten Leistung gelegt werden. Zudem steht die Ersparnis durch die Wartegeldkürzung von rund CHF 100‘000.- in keinem Verhältnis zu andern Einbussen wie zum Beispiel die zu erwartenden 50 Millionen Franken Steuergeldern bei Umsetzung der  USR III.
Der GBBL fordert Sie deshalb auf, am kommenden Donnerstag den Entscheid der VGK mitzutragen und den Regierungsrat darauf hinzuweisen, dass eine leichtfertige Kürzung des Wartegeldes die Arbeitsbedingungen für Hebammen weiter verschlechtert.
Der GBBL zählt auf Ihre soziale Verantwortung.

Freundliche Grüsse
Gewerkschaftsbund Baselland
Andreas Giger-Schmid, Präsident / Elsbeth Joseph-Matter, Geschäftsführerin 

Letzte Änderung am Mittwoch, 16 November 2016 08:45
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