Motion Toya Krummenacher betreffend Kantonsbeitrag an die überbetrieblichen Kurse 2017

Der Basler Regierungsrat beantragte dem Grossen Rat die Änderung des kantonalen Berufsbildungsgesetztes betreffend des Kantonsbeitrags II an die überbetrieblichen Kurse. Die vom Grossen Rat verabschiedete Neuformulierung hierzu lässt es nun aber nach wie vor zu, dass der Kantonsbeitrag II 100% des Kantonsbeitrags I entsprechen kann.

Der Regierungsrat aber sieht die Kürzung des Kantonsbeitrags II um 20% als Teil der Entlastungsmassnahmen vor. Diese Massnahme würde die Stellung der Berufsbildung in Frage stellen, insbesondere die KMU im Gewerbe sowie die Spitäler werden durch die Sparmassnahme belastet und gefährdet somit Ausbildungsplätze.

Der Basler Gewerkschaftsbund (BGB) ist überzeugt, dass für einen starken Wirtschaftsstandort Basel gut ausgebildete und qualifizierte Fachkräfte eminent wichtig sind. Der BGB erwartet deshalb, dass der Grosse Rat in seiner Sitzung in der kommenden Woche, den Regierungsrat Basel-Stadt beauftragt, ihm Massnahmen vorzulegen, wie im Jahr 2017 der Kantonsbeitrag II an die überbetrieblichen Kurse 100% des Kantonsbeitrags I, verwirklicht werden kann.

Wir fordern deshalb den Grossen Rat auf, die Motion von Toya Krummenacher, Präsidentin BGB, zu überweisen.

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