1. Mai 2018

Endlich Nägel mit Köpfen machen!
37 Jahre nachdem die Schweizerinnen und Schweizer den Grundsatz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" in der Verfassung festgeschrieben haben, ist es höchste Zeit für obligatorische Kontrollen und Durchsetzungsinstrumente. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und seine Verbände fordern die nationalen Politikerinnen und Politiker auf, dem Verfassungsauftrag, mit dem gebührenden Ernst, Rechnung zu tragen.

 Was fordert das Gesetz?
 Männern für gleichwertige Arbeit der gleiche Lohn zusteht: «(...) Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.» (Bundesverfassung BV Art. 8 Abs. 3) Auch das Gleichstellungsgesetz von 1996 verpflichtet alle Arbeitgeber in der Schweiz, Lohndiskriminierungen zu beseitigen: «Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden, (...).» (Gleichstellungsgesetz GIG Art.3 Abs. 1)

Die Gewerkschaften fordern:
Der Grundsatz ist selbstverständlich: Frauen und Männer erhalten für gleichwer-tige Arbeit den gleichen Lohn. Die Bundesverfassung und das Gleichstellungs-gesetz verpflichten die Arbeitgeber dazu. Attraktive Arbeitgeber zahlen faire Löhne. Mit dem Engagement Lohngleichheit schaffen sie Transparenz und Vertrauen.

Im angehängten PDF das Programm der 1. Maifeiern in Basel und Liestal:

Letzte Änderung am Dienstag, 13 März 2018 14:29
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