Abstimmungsparolen vom 14. Juni 2014

Bereits heute erhebt die Mehrheit der Kantone eine Erbschaftssteuer, bei den Meisten sind die direkten Nachkommen aber nicht betroffen. Dies will die Erbschaftssteuerreform ändern. Auf Vermögenswerte über 2 Millionen sollen neu auch die direkten Nachkommen Steuern bezahlen.

Nein, die Erbschaftssteuerreform benachteiligt weder Familienunternehmen noch Bauernhöfe. Für genau diese Betriebe sieht die Reform einen deutlich höheren Freibetrag und einen reduzierten Steuersatz vor. Zudem werden die Kantone für den Verlust ihrer Erbschaftssteuern mit einem Drittel aus der nationalen Erbschaftssteuer entschädigt.

Für die beiden kantonalen Bünde aus Basel-Stadt und Baselland steht bei der Abstimmung das Argument der Stärkung der AHV, als wichtigstes Sozialwerk, im Vordergrund. Mit der Erbschaftssteuerreform leisten die reichsten Erblasser einen zusätzlichen Beitrag an die AHV.

Weil die Erbschaftssteuerreform niemandem weh tut, dafür aber die wichtigste Sozialversicherung der Schweiz stärkt, setzen sich die beiden Bünde für ein überzeugtes JA ein.

Mit der Stipendieninitiative wird die finanzielle Unterstützung der Studierenden nicht erhöht, sondern national harmonisiert. Heute bestimmen die Kantone die Spielregeln. Da gibt zum Beispiel der Kanton Jura pro Kopf jährlich 85 Franken für Stipendien aus – der Kanton Schaffhausen schafft es gerade auf 19 Franken. Diese Tatsache fördert die Ungleichheit und hindert oft junge Menschen aus bescheidenen finanziellen Verhältnissen daran, eine höhere Ausbildung anzugehen.

Der Fachkräftemangel in der Schweiz ist in aller Munde. Die Initiative ist auch in diesem Zusammenhang ein wirksamer Vorschlag. Denn eine Weiterbildung nimmt nur jemand in Angriff, wenn Beruf, Familie und Bildung vereinbar sind. Deshalb empfehlen der BGB  und der GBBL ein überzeugtes JA in die Urne zu werfen.

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