Protest der Hebammen und Pflegenden der Frauenklinik Bruderholz

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Per 1. Februar 2016 wird die Frauenklinik Bruderholz des Kantonsspitals Baselland (KSBL) an das Bethesda-Spital wegprivatisiert. Die Angestellten sind empört, dass sie nicht mit ihren Rechten und Pflichten übernommen werden, wie es das Gesetz bei einer Übernahme vorsieht. Heute forderten sie die Baselbieter Regierung auf, die ausgehandelten Verträge nicht zu genehmigen, bis die Rechte der Angestellten gewahrt sind. Sie überreichten der Regierung eine Blackbox als Symbol für den Mangel an Transparenz und den fehlenden Einbezug des Personals. Der vpod unterstützte den Protest.
Die geplante Übernahme ist ein Trauerspiel für die rund 90 Angestellten. Bei einer Übernahme eines Betriebs sieht Artikel 333 des Obligationenrechts vor, dass das Personal mit gleichen Rechten und Pflichten übernommen wird. Ein geltender Gesamtarbeitsvertrag muss für ein Jahr eingehalten werden. Wiederholtes Nachfragen bei der KSBL-Leitung nach den Rechten der Angestellten ergab: Das Personal kommt in den Verträgen nicht vor.
Klar ist, dass das gesamte Aerzteteam vom Bethesda übernommen wird, nicht aber die Hebammen, die Pflegefachpersonen und Pflegeassistentinnen. Sie müssen sich einzeln – alle gegen alle – am Bethesda-Spital bewerben und die Risiken und Nachteile einer kurzen Anstellungsdauer bei einem neuen Arbeitgeber in Kauf nehmen.
Die Hebammen und Pflegenden der Frauenklinik Bruderholz protestierten heute vor dem Regie-rungsgebäude in Liestal für ihre Rechte. Sie sagten klar und deutlich: „Wenn das private Bethesda-Spital unsere Leistungen erbringen will, dann mit uns und zu den Bedingungen unseres GAV!“ Sie überreichten der Baselbieter Regierung, die laut Spitalgesetz diese Verträge genehmigen muss, eine Blackbox als Symbol für die Intransparenz der Verträge und den fehlenden Einbezug des Personals und ihrer Vertretung.
Sie forderten die Regierung auf, die Verträge so nicht zu genehmigen, sondern die Rechte der Angestellten nach Artikel 333 Obligationenrecht zu gewährleisten:
 Die Angestellten müssen mit ihren Rechten und Pflichten übernommen werden.
 Der GAV des KSBL muss für ein Jahr eingehalten werden als Schutz vor den deutlich tieferen Löhnen am Bethesda.
 Einbezug der Angestellten und Konsultation der Personalvertretung.

Für alle, die keine gleichwertige Stelle erhalten am Bethesda oder am KSBL, forderten sie einen Sozialplan mit Abfindungen, erleichterten Frühpensionierungen und einer fairen Lösung für die Besitzstandsregelung bei der Pensionskasse für alle, die durch den Weggang vom KSBL Vorsorgekapital verlieren.
Die Frauenklinik Bruderholz ist in der Region Basel das erste Privatisierungsopfer infolge der Auslagerung der Spitäler und der Finanzierung über Fallpauschalen. Diese Privatisierung stellt die Versorgungssicherheit im Bereich Geburtshilfe in Frage, denn das Bethesda-Spital hat eine sehr hohe Kaiserschnittrate und macht keine Intensivmedizin wie die Frauenklinik Bruderholz.

Letzte Änderung am Dienstag, 13 Oktober 2015 09:12
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