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Bedeutung der Berufsbildung stärken: Kantonsbeiträge an die überbetrieblichen Kurse wieder erhöhen

Medienmitteilung des BGB und der SP BS

Der Regierungsrat Basel-Stadt sieht im Rahmen der Entlastungsmassnahmen 2015-2017 eine Kürzung der Kantonsbeiträge an die überbetrieblichen Kurse von Lernenden vor. Der Basler Gewerkschaftsbund und die SP Basel-Stadt nehmen diesen Entscheid mit grosser Sorge zur Kenntnis und setzen sich auch weiterhin für die Berufsbildung und die KMU ein. Der Kanton soll auch weiterhin eine umfassenden Beitrag an die überbetrieblichen Kurse ausrichten und damit die Bedeutung der Berufsbildung stärken. Daher reichte Toya Krummenacher, Präsidentin des Basler Gewerkschaftsbundes und SP-Grossrätin, im Grossen Rat eine entsprechende Motion betreffend Kantonsbeitrag II an die überbetrieblichen Kurse 2017 ein.

In sogenannten überbetrieblichen Kursen, kurz üK, erwerben Lehrlinge ausserhalb der betrieblichen Ausbildung und dem schulischen Unterricht an der Berufsfachschule grundlegende praktische Fertigkeiten. Die Kurse dauern, je nach Berufsgattung, zwischen zwei und vier Wochen. Der Kanton unterstützt die üK mit zwei Beträgen. Einerseits mit dem Kantonsbeitrag I, der durch die interkantonale Berufsfachschulvereinbarung festgelegt ist. Andererseits bezahlte der Kanton Basel-Stadt bisher ergänzend dazu einen Kantonsbeitrag II im Umfang von 100% des Beitrags I, direkt an die Kursanbieter. Für das Jahr 2017 soll der Beitrag II von 100% auf 80% des Kantonsbeitrages I reduziert werden, um so das Kantonsbudget um Fr. 350‘000.- wiederkehrend zu entlasten. Dies im Rahmen des revidierten Berufsbildungsgesetzes.

Der Basler Gewerkschaftsbund und die SP Basel-Stadt sind weiterhin der Meinung, dass hier am falschen Ort gespart wird. Die Sparmassnahme trifft insbesondere KMU stark, die für die Berufsbildung in unserem Kanton eine wichtige Stütze darstellen. Die Kürzung auf dem Rücken der KMU stellt die Bedeutung der Berufsbildung in Frage und gefährdet Ausbildungsplätze. Die aktuelle Gesetzgebung bietet weiterhin den Spielraum für den Kantonsbeitrag II im Umfang von bis zu 100% zu leisten. Mit einem Überschluss von Fr. 430 Mio. der Staatsrechnung 2015 sind Einsparungen bei der Berufsbildung von rund Fr. 350‘000 einmal mehr alles andere als gerechtfertigt!

Toya Krummenacher, SP Grossrätin, fordert den Regierungsrat in ihrer Motion daher dazu auf, dem Grossen Rat Massnahmen vorzulegen, wie der Kantonsbeitrag II an die überbetrieblichen Kurse auch im Jahre 2017 bei 100% des Kantonsbeitrages I belassen werden kann. In erster Linie sollen davon  gewerbliche und Pflegeberufe profitieren und somit lokale KMU im Gewerbe und die Spitäler entsprechend entlastet werden.